Betreff Fremdplatzierung von D.____ (Beschluss der Vormundschaftsbehörde E.____ vom 02. Juli 2012) A. Mit Beschlüssen der Vormundschaftsbehörde E.____ (Vormundschaftsbehörde; heute: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) vom 2. Juli 2012 wurden die Kinder von A.____, F.____, geboren 2003, und D.____, geboren 2006, im Schulheim G.____ in H.____ platziert. Der Beistand, I.____, erhielt den Auftrag, die Unterbringung zu überwachen, regelmässig Bericht an die Vormundschaftsbehörde zu erstatten und das Besuchsrecht der Mutter zu regeln. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Mutter bereits vor Jahren die Obhut über F.____ und D.__