Im Übrigen werden die ausserordentlichen Kosten wettgeschlagen. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Verbeiständung wird dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 2'974.-- (inkl. Auslagen und 8 % MWSt) aus der Gerichtskasse ausgerichtet. Präsidentin Gerichtsschreiber Seite 16 http://www.bl.ch/kantonsgericht