_ anlässlich ihrer Anhörung vom 18. April 2012 vor, dass es ihr im E.____ gut gehe und es ihr dort gefalle. Sie liebe ihre Eltern sehr und sei auch gerne bei ihnen. Im Moment sei das Heim aber für sie die richtige Lösung, denn dort habe sie Ruhe und könne ihre Hausaufgaben machen. Der Beistand führte diesbezüglich anlässlich der Verhandlung vom 30. Mai 2012 aus, er habe D.____ am 14. Mai 2012 sprechen können. Sie habe ihm mitgeteilt, sie wolle zur Zeit nicht zurück zu den Eltern. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ist folglich davon auszugehen, dass es D.____ Wille ist, vorderhand im E.____ zu verbleiben.