Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht zum selben Ziel führen würde. Dies ist vorliegend zu verneinen. Da die Problematik im familiären Umfeld liegt - nämlich im spannungsvollen Klima, geprägt durch Schuldzuweisungen, Bedrohungen, Entwertungen, physische Gewalt zwischen den Kindseltern und auch der Kindseltern gegenüber D.____ - und die Kindseltern gleichzeitig keine Bereitschaft aufbringen können, Massnahmen zugunsten von D.____ zu ergreifen, kann auch keine mildere Massnahme als eine Fremdplatzierung mit Obhutsentzug verfügt werden, die den angestrebten Zweck erfüllt.