Eine Verbesserung der Situation von D.____ stellte der KJPD mit Bericht vom 31. Dezember 2007 zwischenzeitlich zwar fest, doch verschärfte sich die Situation in den Jahren 2010 und 2011 wieder zusehends (vgl. E. 5.1). 6.6 Die Unterbringung in das E.____ erscheint ohne Zweifel als geeignet, eine angemessene Betreuung von D.____ sicherzustellen und sie vor allem aus dem konfliktbeladenen familiären Umfeld herauszunehmen, um ihr den nötigen verlässlichen, sicheren Rahmen zu geben. Im Hinblick auf die Erforderlichkeit ist zu prüfen, ob nicht eine mildere Kindesschutzmassnahme