6.5 Die ersten aktenkundigen Gefährdungsmeldungen betreffend D.____ gingen bei der Vormundschaftsbehörde bereits im Jahre 2005 ein und es musste seither wiederholt polizeilich eingegriffen werden. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers wurde seitens der Vormundschaftsbehörde und des Beistandes nicht einfach nichts getan. Vielmehr wurden mit den Eltern immer wieder diverse Gespräche geführt und Hausbesuche durchgeführt, eine Beistandschaft wurde errichtet und es wurde beobachtet und abgewartet.