_ habe diesbezüglich die Einsicht gefehlt, sie seien zu fest mit ihrer Beziehung beschäftigt gewesen. Eine Loslösung der Eheprobleme von der Betreuung D.____ sei deshalb nicht möglich gewesen. Es sei rückblickend davon auszugehen, dass D.____ früher hätte fremdplatziert werden müssen.