Dementsprechend hält der Beistand von D.____ anlässlich der Verhandlung vom 30. Mai 2012 fest, dass der Vater von D.____ nicht das erzieherische Potential habe, um D.____ insbesondere während der Pubertät zu erziehen; er gebe zu wenig Grenzen vor. Mit diesen Aussagen stimmt auch die von D.____ anlässlich ihrer Anhörung vom 18. April 2012 gemachte Äusserung überein, wonach im Moment das Heim für sie die richtige Lösung sei, denn dort habe sie Ruhe und könne ihre Hausaufgaben machen. Die Aussagen von D.____, des Beistandes, des E.____ sowie des KJPD betreffend die anhaltenden familiären Spannungen und den gewaltgeladenen Konflikte decken sich und werden durch die diversen