5.4 Auch in den weiteren Berichten der involvierten Stellen wird vorgebracht, es liege eine ernsthafte Gefährdung der Entwicklung D.____ vor. So hielt das E.____ in seinem Bericht vom 17. April 2012 im Wesentlichen fest, dass D.____ bezüglich ihrer Sozial- und Selbstkompetenzen manifeste Defizite aufweise. Könne sie diese nicht innerhalb nützlicher Frist aufarbeiten, so falle ihr Verhalten gegenüber Gleichaltrigen zunehmend auf, was zu Schwierigkeiten in der Schule und in einer späteren Ausbildungssituation führen könne. D.____ habe ausserordentlich grosse Mühe, Grenzen und Entscheidungen von Erwachsenen anzunehmen.