Demgegenüber ist aber festzuhalten, dass aus den verschiedenen Berichten der Polizei, der Staatsanwaltschaft, wie auch des E.____ und des KJPD deutlich hervorgeht, dass D.____ schon seit längerer Zeit anhaltenden familiären Spannungen und gewaltgeladenen Konflikten der Eltern ausgesetzt gewesen ist. Hinzu kommt, dass D.____ im April 2010 sowie im Januar 2012 geltend machte, die Gewaltanwendung ihrer Eltern habe sich auch gegen sie gerichtet.