Die Situation eskalierte letztlich am 1. Januar 2012, als es zwischen den Kindseltern sowie dem Beschwerdeführer und D.____ zu massiven Streitigkeiten und häuslicher Gewalt kam. D.____ machte in der Folge gegenüber der Polizei geltend, der Beschwerdeführer habe sie an die Wand gedrückt und drei bis vier Mal auf den Kopf geschlagen. Die Polizei nahm in der Folge eine Gefährdungsmeldung vor und teilte der Vormundschaftsbehörde ausserdem mit, D.____ habe gegen den Beschwerdeführer einen Strafantrag gestellt.