Weitere Gefährdungsmeldungen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft betreffend D.____ gingen bei der Vormundschaftsbehörde am 4. November 2010 und am 12. Oktober 2011 ein. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft teilte der Vormundschaftsbehörde im Rahmen der Gefährdungsmeldung vom 12. Oktober 2011 zudem mit, dass gegen die Beigeladene ein Strafverfahren wegen Tätlichkeiten eröffnet worden sei. Die Situation eskalierte letztlich am 1. Januar 2012, als es zwischen den Kindseltern sowie dem Beschwerdeführer und D.____ zu massiven Streitigkeiten und häuslicher Gewalt kam.