308 ZGB errichtet. In seinem Bericht vom 31. Dezember 2007 betreffend D.____ hielt der KJPD fest, dass es D.____ momentan gut zu gehen scheine. Die Situation verschärfte sich jedoch im April 2010 wieder, als sowohl die Polizei als auch das Bezirksstatthalteramt I.____ bei der Vormundschaftsbehörde aufgrund heftiger Auseinandersetzungen zwischen den Kindseltern am 2. April 2010 und aufgrund des Umstandes, dass D.____ angegeben hatte, dass sie von ihrer Mutter mit einem Hosengurt geschlagen werde, eine Gefährdungsmeldung betreffend D.____ einreichten. Weitere Gefährdungsmeldungen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft betreffend D.__