ein Zimmer zur Untermiete bezogen habe. Sie suche nach wie vor nach einer Wohnmöglichkeit, die genügend Platz biete, damit D.____ bei ihr übernachten könne. T. Mit Eingabe vom 6. März 2012 reichte die Vormundschaftsbehörde ihre Verfügung vom 23. Februar 2012 betreffend Abklärungsauftrag an den KJPD ein. Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht U. Mit Verfügung vom 13. März 2012 wurde der Fall der Kammer zur Beurteilung überwiesen und die Gesuche des Beschwerdeführers und der Beigeladenen um unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung bewilligt.