Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht O. Mit Schreiben vom 16. Januar 2012 erhob A.____ (Beschwerdeführer), vertreten durch Dieter Gysin, Advokat, gegen den präsidialem Beschluss vom 6. Januar 2012 der Vormundschaftsbehörde Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungsund Verwaltungsrecht (Kantonsgericht) und beantragte unter o/e-Kostenfolge, es sei erstens der Präsidialbeschluss der Vormundschaftsbehörde vom 6. Januar 2012 vollumfänglich aufzuheben, es sei zweitens D.____ per sofort wieder unter die elterliche Obhut des Beschwerdeführers zu stellen und es sei drittens D.__