J. Die Polizei reichte bei der Vormundschaftsbehörde infolge eines Streites zwischen den Ehegatten A.____ und C.____ vom 5. Oktober 2011 eine Gefährdungsmeldung betreffend D.____ ein. Aufgrund desselben Vorfalles reichte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am 12. Oktober 2011 bei der Vormundschaftsbehörde eine Gefährdungsmeldung betreffend D.____ ein. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft teilte der Vormundschaftsbehörde mit, dass gegen C.____ ein Strafverfahren wegen Tätlichkeiten eröffnet worden sei und beantragte gegenüber der Vormundschaftsbehörde, diese solle in Sachen D.____ umgehend tätig werden und sofortige Kindesschutzmassnahmen prüfen.