E. Mit Meldung vom 9. April 2010 teilte die Polizei der Vormundschaftsbehörde mit, dass es am 2. April 2010 zwischen den Ehegatten A.____ und C.____ zu einem Streit gekommen sei und dass es zwischen den Ehegatten A.____ und C.____ regelmässig zu teilweise heftigen Auseinandersetzungen käme. D.____ habe gegenüber dem Statthalteramt angegeben, dass sie seit Beginn des zweiten Schuljahres von ihrer Mutter mit einem Hosengurt geschlagen werde. Es seien dringend Kindesschutzmassnahmen einzuleiten. Aufgrund desselben Vorfalls reichte das Bezirksstatthalteramt I.___