5. Im Übrigen wird die vorliegende Sache an das Steuergericht zurückgewiesen, damit dieses über die Verlegung der ordentlichen und ausserordentlichen Kosten sowohl des Rekursals auch des Einspracheverfahrens befindet. Demgemäss wird e r k a n n t : ://: 1. Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'400.-- werden A.____ auferlegt. 2. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. 3. Im Übrigen wird die Angelegenheit an das Steuer- und Enteignungsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Abteilung Steuergericht, zum Kostenentscheid zurückgewiesen.