2. Mit Urteil vom 4. Mai 2012 (2C_223/2011) wurde die von der EStV beim Bundesgericht erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten betreffend die direkte Bundessteuer gutgeheissen und das Urteil des Kantonsgerichts vom 20. April 2011 aufgehoben. Im Weiteren wurde die Angelegenheit zur Neuregelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen im kantonalen Verfahren an das Kantonsgericht zurückgewiesen.