In Umsetzung des Urteils des Kantonsgerichts vom 9. April 2008 veranlagte die kantonale Steuerverwaltung die Ehefrau am 24. Juni 2008 neu und bestÃĪtigte dies mit Einspracheentscheid vom 14. Dezember 2009. Die von der EStV betreffend die direkte Bundessteuer erhobenen Rechtsmittel wurden vom Steuergericht am 9. Juli 2010 und vom Kantonsgericht am 20. April 2011 abgewiesen.