In der definitiven Steuerveranlagung vom 17. November 2006 betreffend direkte Bundessteuer 2005 besteuerte die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Steuerverwaltung) die Einkommens- und Vermögensteile des Ehemannes zusammen mit denjenigen der Ehefrau. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Steuerverwaltung mit Entscheid vom 13. März 2007 ab. Gegen diesen Entscheid rekurrierte die Ehefrau am 12. April 2007 beim Steuergericht des Kantons Basel-Landschaft (Steuergericht).