1. Die Ehegatten A.____ und B.____ wohnten bis zum 15. März 2005 an der X.____strasse 25 in C.____. Am 10. Januar 2005 meldete sich B.____ (Ehemann) per 15. März 2005 bei der Gemeinde C.____ ab. Als neue Adresse gab er "Weltenbummler" an. Die Ehefrau verblieb dagegen bis 15. Februar 2007 in C.____. Danach verlegte sie ihren Wohnsitz nach D.____. In der definitiven Steuerveranlagung vom 17. November 2006 betreffend direkte Bundessteuer 2005 besteuerte die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Steuerverwaltung) die Einkommens- und Vermögensteile des Ehemannes zusammen mit denjenigen der Ehefrau.