33 Abs. 2 und 3 SVG). Gerade wenn ein Bus eine Haltestelle anfährt, ist nach allgemeiner Erfahrung damit zu rechnen, dass Fahrgäste sich unvermittelt verkehrswidrig verhalten und noch schnell die Strasse überqueren, um den Bus nicht zu verpassen. Solche Fahrgäste, selbst wenn sie wartepflichtig sind, müssen nicht erwarten, dass ein Fahrzeug innerorts mit einer weit übersetzten Geschwindigkeit wie die vorliegende herannaht. In der gegebenen Verkehrssituation hätte der Beschwerdeführer Anlass zu besonderer Aufmerksamkeit und vor allem zur Verlangsamung gehabt.