Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht Beschwerdeführer übersieht bei dieser Argumentation, dass eine rein thematische Beurteilung der Frage, ob eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung einen hinreichend begründeten Anhaltspunkt für Verdachtsgründe fehlender Fahreignung aus charakterlichen Gründen begründet, ein pflichtwidriges Nichtausüben des Ermessens darstellen würde.