C. Mit Eingabe vom 16. Juli 2012 erhob A.____, nach wie vor durch Julian Burkhalter anwaltlich vertreten, gegen den Entscheid des Regierungsrates Beschwerde beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht). Er beantragt, es sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und es sei auf die Anordnung eines vorsorglichen Führerausweisentzuges zu verzichten und ihm sei der Führerausweis unverzüglich zurückzuerstatten, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates. D. Mit Vernehmlassung vom 27. August 2012 beantragt der Regierungsrat die Abweisung der Beschwerde. Die Präsidentin zieht i n E r w ä g u n g: