Die nachträglich anhand der Videoaufnahme durchgeführte Weg-Zeitberechnung ergab eine Fahrtgeschwindigkeit von 105.48 km/h, mithin eine Geschwindigkeitsübertretung von 55 km/h, bei einer Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h. Die Übertretung erfolgte innerorts, auf einer trockenen, nicht richtungsgetrennten dreistufigen (Fahrtrichtung C.____) bzw. zweistufigen (Fahrtrichtung B.____) Hauptstrasse im Baustellenbereich. Im fraglichen Zeitpunkt hat der Linienbus eine Haltestelle angefahren, womit der davorliegende Fussgängerstreifen für die nachrückenden Fahrzeuge nicht einsehbar gewesen ist.