Dieser Anordnung lag gemäss dem Bericht der Polizei, Abteilung Verkehrsaufsicht 1 (Verkehrspolizei), vom 9. Dezember 2011 folgender Vorfall zugrunde: Am 3. Dezember 2011, 11.58 Uhr, fuhr A.____ mit dem Personenwagen, Seat (BL X.____), mit massiv übersetzter Geschwindigkeit in B.____ auf der Y.____strasse in Richtung C.____. Manuell konnte mit dem Laserriegel, METAS Nr. 410707, keine gültige Messung vorgenommen werden. Die nachträglich anhand der Videoaufnahme durchgeführte Weg-Zeitberechnung ergab eine Fahrtgeschwindigkeit von 105.48 km/h, mithin eine Geschwindigkeitsübertretung von 55 km/h, bei einer Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h.