dass A.____ (Beschwerdeführerin) in rubrizierter Angelegenheit mit Eingabe vom 13. Januar 2012 gegen die Zwischenverfügung des Rechtsdienstes des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft (Rechtsdienst) vom 2. Januar 2012, welche im Verfahren betreffend vorsorglicher Entzug des Führerausweises vor dem Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft (Regierungsrat) angeordnet wurde, der Rechtsmittelbelehrung entsprechend beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsgericht (Kantonsgericht) Beschwerde erhebt,