__ gerichteten Ausnahmeantrag betreffend den Dachaufbau bei. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass für die Bewilligung von Ausnahmegesuchen das Bauinspektorat zuständig ist, wobei der Gemeinderat betreffend Ausnahmen von kommunalen Zonenvorschriften der Baubewilligungsbehörde in Abwägung öffentlicher und privater Interessen sowie in Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles schriftlich begründet Ausnahmen beantragen kann, sofern dies in den Zonenvorschriften vorgesehen ist (§ 20 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion vom 17. November 2009 in Verbindung mit § 87 Abs. 6 und § 7 Abs. 1 RBV).