3.6.2 Aus den dem Baugesuch beigelegten Plänen ist zu entnehmen, dass der nicht bewilligte Dachaufbau grau und damit als bestehend markiert ist. Dem Schreiben der Beschwerdeführer vom 5. Dezember 2011, mit welchem diese vom Bauinspektorat die ordentliche Publikation des strittigen Baugesuchs verlangten, ist weiter zu entnehmen, dass sie mit dem strittigen Baugesuch unter anderem beabsichtigen, "die Problematik um den Dachaufbau zu lösen". Diesem Schreiben legten sie ausserdem einen von den Beschwerdeführern am 23. Oktober 2011 verfassten und an die Einwohnergemeinde C.____ gerichteten Ausnahmeantrag betreffend den Dachaufbau bei.