3.2 Die Vorinstanz machte hierzu im Wesentlichen geltend, dass der widerrechtliche Dachaufbau in den eingereichten Plänen fälschlicherweise grau markiert worden sei. Grau bedeute "bestehend", was nicht einer widerrechtlichen Baute entspreche. Den Beschwerdeführern stehe zwar frei, ein neues Baugesuch für einen Balkon- und Dachanbau einzureichen, dabei sei aber auf den Bauplänen die Illegalität des bestehenden Dachaufbaus eindeutig farblich zu kennzeichnen oder der erforderliche Rückbau einzuzeichnen.