Am 30. März 2011 führte das Bauinspektorat eine Baukontrolle durch. Es stellte fest, dass die angeordneten Rückbaumassnahmen nicht durchgeführt wurden und setzte mit Schreiben vom 1. April 2011 für die Vornahme der angeordneten Rückbaumassnahmen Frist bis 31. Juli 2011, dies mit dem Hinweis, dass danach das Zwangsvollzugsverfahren ohne Vorankündigung eröffnet werde.