Eine überstürzte und unvorbereitete Aufhebung des Obhutsentzugs könnte derzeit den Stabilisierungsprozess innerhalb der Familie kontraproduktiv beeinflussen. Den Beschwerdeführern kann somit nicht gefolgt werden, wenn sie geltend machen, es liege keine Gefährdung des Kindeswohls vor. Es ist an dieser Stelle schliesslich festzuhalten, dass das Kinderheim H.____ über eine Bewilligung verfügt und auch regelmässig kontrolliert wird. Wie der Heimleiter anlässlich der heutigen Verhandlung ausgeführt hat, wurden bisher keine Beanstandungen festgestellt. Die von den Beschwerdeführern vorgebrachten Beanstandungen sind jedenfalls nicht geeignet, die Zuverlässigkeit des Heims in Zweifel zu zie-