E.____ zeige sich emotional taub und könne Gefühle kaum zulassen, was bis hin zu Trance-ähnlichen Zuständen führen könne, in welchen er nicht mehr richtig ansprechbar sei. D.____ wirke im Alltag rastlos und verfüge über einen grossen Bewegungsdrang, wobei es so scheine, als ob er sich selber nur schlecht aushalten könne. Beide Kinder benötigten kontrollierte Handlungsweisen und würden Ängste zeigen (vgl. Bericht des Kinderheims H.____ vom 25. September 2012).