Bezüglich des Beweisgrades gilt, dass eine Tatsache erst als bewiesen angenommen werden darf, wenn der volle Beweis erbracht ist. Dies ist der Fall, wenn die Behörde respektive das Gericht von deren Vorhandensein derart überzeugt ist, dass das Gegenteil als unwahrscheinlich erscheint. Aufgrund obiger Ausführungen und der vorliegenden Aktenlage besteht kein Zweifel daran, dass im Zeitpunkt der Aufrechterhaltung des Obhutsentzugs eine Gefährdung des Kindeswohls von D.____ und E.____ gegeben war. Wie das Bundesgericht festgehalten hat, haben die rechtsanwendenden Behörden und Gerichte zu beachten, dass insbesondere kinderpsychiatrische Gutachten einschneidende Auswirkungen für alle