5.2 Aufgrund vorstehender Erwägungen ist erstellt, dass die Aufrechterhaltung des Obhutsentzugs und der Platzierung von D.____ und E.____ zu ihrem Wohl erfolgten. Die Fremdplatzierung sollte Kontinuität und Sicherheit in die Entwicklung der beiden Kinder bringen und die familiäre Situation zu Hause bei ihren Eltern stabilisieren und festigen. Ohne Aufrechterhaltung der Kindesschutzmassnahmen hätte damit gerechnet werden müssen, dass eine Rückkehr in