Beim darauffolgenden Beschluss der Vormundschaftsbehörde verwies diese zusätzlich auf das Gutachten der UPK vom 12. April 2010. In diesem Gutachten wurde unter anderem festgehalten, dass die Erziehungsfähigkeit der Eltern erheblich eingeschränkt sei. Eine dauerhafte, d.h. über einen längeren Zeitraum zu leistende Erziehungsarbeit (z.B. kontinuierlich als Hauptverantwortliche, wenn die Kinder bei ihnen leben würden), würde mit grosser Wahrscheinlichkeit immer wieder zu vorübergehenden oder chronischen Überforderungssituationen und damit zu kindeswohlgefährdenden Momenten führen.