Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht kinderpsychiatrisches Gutachten darf nicht ohne vorherige Anhörung und Ausschöpfung möglicher weniger eingreifender Ermittlungen angeordnet werden (CYRIL HEGNAUER, Grundriss des Kindesrechts, 5. Auflage, Bern 1999, Rn 27.63 mit Hinweis).