Denn häufig liegt zwischen der Anhängigmachung der Beschwerde und dem Entscheid des Kantonsgerichts eine erhebliche Zeitspanne, in der sich die Verhältnisse ändern können. Somit ist zu prüfen, ob der angefochtene Obhutsentzug und die Fremdplatzierung im Zeitpunkt des Verfügungserlasses gerechtfertigt waren und zum aktuellen Zeitpunkt immer noch rechtens sind. Bei der Beurteilung, ob das Kindeswohl gefährdet ist, müssen alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.