Die Vormundschaftsbehörde stellt in ihrem Entscheid in einem ersten Schritt den Sachverhalt dar, auf welchen sie sich bei ihrer Entscheidung stützt, um sodann unter Hinweis auf die Gesetzesbestimmungen aufzuzeigen, weshalb der Obhutsentzug sowie die Fremdplatzierung die geeigneten Massnahmen darstellen und aufrechterhalten werden sollen. Die Vormundschaftsbehörde hat den Beschwerdeführern somit eine Begründung ihres Entscheids aufgezeigt und dargelegt, von welchen Überlegungen sie bei der Einschätzung und Abwägung der vorliegenden Situation und den möglichen Massnahmen ausgegangen ist.