2.4 Wie aus den Akten ersichtlich ist, geht dem vorliegend angefochtenen Entscheid eine längere Vorgeschichte sowie verschiedene Standortgespräche zwischen den Parteien voraus. Die Vormundschaftsbehörde stellt in ihrem Entscheid in einem ersten Schritt den Sachverhalt dar, auf welchen sie sich bei ihrer Entscheidung stützt, um sodann unter Hinweis auf die Gesetzesbestimmungen aufzuzeigen, weshalb der Obhutsentzug sowie die Fremdplatzierung die geeigneten Massnahmen darstellen und aufrechterhalten werden sollen.