I. Am 31. Oktober 2012 wurden D.____ und E.____ durch die Präsidentin des Kantonsgerichts, Abteilung Verwaltungs- und Verfassungsrecht, angehört. J. An der heutigen Parteiverhandlung nehmen die Beschwerdeführer, ihre Rechtsvertreterin sowie zwei Vertreter der Vormundschaftsbehörde C.____ teil. Als Auskunftspersonen werden der Gesamtleiter des Heims H.____ und die Erziehungsbeiständin befragt. Im Rahmen der Parteibefragung erwähnen die Beschwerdeführer, dass sie mittlerweile nach L.____ umgezogen sind. Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g: