Die Beiständin wurde zudem gebeten, die Besuchsrechtsregelung zu koordinieren. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass sich die Situation weiterhin instabil darstellen würde. Das Besuchsrecht werde seit einigen Wochen sehr eingeschränkt und ohne Übernachtungen ausgeübt. Zudem erscheine eine enge Begleitung der Eltern als weiterhin erforderlich.