Der Regierungsrat habe mit diesem von ihm unterzeichneten Schreiben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in die Irre geführt. Im Weiteren führt der Beschwerdeführer aus, dass die mit der Abstimmung vom 17. Juni 2012 verbundene Vermischung von finanziellen Massnahmen zur Entlastung des Kantonshaushalts einerseits und von grundlegenden Fragen hinsichtlich der künftigen Struktur und Organisation des Kantons Basel-Landschaft anderseits zwar nicht verboten, doch demokratisch fragwürdig und abstimmungstechnisch verwirrend sei. Insofern sei die suggerierte Einheit der Materie nur bedingt gegeben gewesen.