Darüber hinaus habe sich der Regierungsrat durch das befürwortende Abstimmungskomitee mit einem Komiteeschreiben, welches er in corpore unterzeichnet habe, in einer fragwürdigen und rechtlich heiklen Art und Weise instrumentalisieren lassen. Erschwerend komme hinzu, dass mit diesem von allen Regierungsräten unterzeichneten Schreiben falsche Tatsachen hinsichtlich der Komitee-Trägerschaft bezüglich der drei Abstimmungsvorlagen verbreitet worden seien. Der Regierungsrat habe mit diesem von ihm unterzeichneten Schreiben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in die Irre geführt.