E. Anlässlich der heutigen Parteiverhandlung halten die Parteien vollumfänglich an ihren Rechtsbegehren fest. Der Beschwerdeführer beantragte ausserdem, die Präsidentin der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Franziska Preiswerk-Vögtli, habe in der vorliegenden Angelegenheit in den Ausstand zu treten. Die Verhandlung wurde in der Folge kurzzeitig ausgestellt, um über das Ausstandsbegehren des Beschwerdeführers zu befinden. F. Mit heutigem Beschluss der Kammer im Verfahren Nr. 810 12 245 wurde das Ausstandsbegehren des Beschwerdeführers abgewiesen. Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g: