Er beantragt, es seien die drei genannten Abstimmungen aufgrund mangelhafter Vorbereitung und Durchführung für nichtig zu erklären und formgerecht an einem neuen Abstimmungstermin zu wiederholen. Zur Begründung wird im Wesentlichen geltend gemacht, dass die Abstimmungserläuterungen zu den verfahrensgegenständlichen Abstimmungen mangelhaft gewesen seien und es wird auf weitere Mängel im Vorfeld dieser Abstimmungen verwiesen. B. Am 26. Juni 2012 wurde die Eingabe von A.____ durch die Landeskanzlei zuständigkeitshalber an das Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, überwiesen.