{"Signatur": "BL_KG_003", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-08-15", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-12-199_2012-08-15.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=872535d3-a01c-4504-b008-9f90e8895b6c&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=240433738", "Checksum": "549c412edd1956017e87e14d5d5bbf3a"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-12-199_2012-08-15.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=677f01b7-c787-45cd-bedb-f4638cb689a2", "Checksum": "a00a86d7744c70c3ac889f5772a6589f"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["810 12 199", "810 2012 199"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 15.08.2012 810 12 199 (810 2012 199)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kantonale Abstimmungen vom 17. Juni 2012"}], "ScrapyJob": "446973/44/2274", "Zeit UTC": "11.02.2026 02:58:28", "Checksum": "bdeaa9eadd2abbc2f295403b8b0730ea", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 15.08.2012 810 12 199 (810 2012 199)\nRegeste:\nKantonale Abstimmungen vom 17. Juni 2012\n\n1.2.4 Die vom Beschwerdeführer erhobenen Rügen, einschliesslich der Frage der Einheit\nder Materie, betreffen allesamt Vorbereitungshandlungen im Sinne der Rechtsprechung des\nBundesgerichts (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_203/2011 vom 1. Juli 2011 E. 1.1; CHRIS-\nTOPH HILLER, a.a.O., S. 326). Die geltend gemachten Mängel mussten daher innert der dreitägigen Frist nach § 90 Abs. 1 GpR und § 39 Abs. 1 und 2 VPO geltend gemacht werden, andernfalls sie verwirkt waren. Wie der Regierungsrat ausführt und vom Beschwerdeführer nicht\nbestritten wird, erfolgte die Zustellung der Abstimmungsunterlagen in der Einwohnergemeinde\nX.____ am 18. Mai 2012. Das Flugblatt des Komitees \"JA zum Entlastungspaket\" datiert vom\n23. Mai 2012 und wurde Ende Mai 2012 ausgewählten Haushalten im Kanton zugestellt. Hinsichtlich der gerügten Mängel liegen somit zeitlich klar definierte Anknüpfungspunkte im Sinne\nder kantonalen Praxis für den Beginn der Beschwerdefrist vor (vgl. BLVGE 1992 S. 15). Der\nBeschwerdeführer macht nicht geltend, dass er von den Abstimmungsunterlagen und der genannten Publikation nach deren Zustellung keine Kenntnis genommen und die aus seiner Sicht\nvorliegenden Mängel nicht erkannt hätte. Gründe, welche eine sofortige Beschwerdeerhebung\nals unzumutbar erscheinen liessen, sind nicht ersichtlich. Der Einwand des Beschwerdeführers,\ndass er sich der Pflicht zur sofortigen Beschwerdeerhebung nicht bewusst gewesen sei, ist in\ndiesem Zusammenhang unbehelflich und vermag jedenfalls an der Rechtsfolge der Verwirkung\nnichts zu ändern. Die Beschwerde, welche vom 25. Juni 2012 datiert, ist somit in Bezug auf die\ngerügten Vorbereitungshandlungen verspätet erfolgt, weshalb darauf nicht eingetreten werden\nkann.\n\n2. Gemäss § 20 Abs. 1 VPO ist das Verfahren vor dem Kantonsgericht kostenpflichtig.\nDie Verfahrenskosten umfassen die Gerichtsgebühren und die Beweiskosten und werden in der\nRegel der unterliegenden Partei in angemessenem Ausmass auferlegt (§ 20 Abs. 3 VPO). Vorliegend sind die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'400.-- dem unterlegenen Beschwerdeführer aufzuerlegen. Die Parteikosten sind wettzuschlagen.\n\nSeite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nDemgemäss wird e r k a n n t :\n\n://: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.\n\n2. Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'400.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss in\nder Höhe von Fr. 1'400.-- verrechnet.\n\n3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.\n\nPräsidentin Gerichtsschreiber\n\nSeite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n"}