__ am 16. Mai 2012. Das Flugblatt des Komitees "JA zum Entlastungspaket" datiert vom 23. Mai 2012 und wurde Ende Mai 2012 ausgewählten Haushalten zugestellt und die beanstandeten Pressemeldungen erschienen am 23. Mai 2012 sowie 9. Juni 2012. Hinsichtlich der gerügten Mängel, eingeschlossen die monierte Unterlassung einer korrigierenden Information im Zusammenhang mit dem Flugblatt des Komitees "JA zum Entlastungspaket", liegen somit zeitlich klar definierte Anknüpfungspunkte im Sinne der kantonalen Praxis für den Beginn der Beschwerdefrist vor (vgl. BLVGE 1992 S. 15).