Er habe sich ausserdem in einem in der Basler Zeitung erschienenen Leserbrief in den Abstimmungskampf eingemischt. Schliesslich führt die Beschwerdeführerin aus, dass die sehr hohe Zahl an leer abgegebenen Stimmzetteln ein Indiz für die Verunsicherung der Bevölkerung in Bezug auf die drei strittigen Vorlagen sei. Aufgrund der Summe der Mängel sei im vorliegenden Fall eine freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe nicht mehr gewährleistet gewesen.